Häufige Fragen
Wir haben hier die Fragen gesammelt, die uns tatsächlich am häufigsten erreichen — nicht die, die auf einer Website gut aussehen. Rund um PS-Sparen, unsere Produkte und den Umgang mit Ihren Daten.
Ab welchem Alter kann ich an PS-Sparen und Gewinnen teilnehmen?
Erst ab 18 Jahren — und daran gibt es keinen Interpretationsspielraum. Weil in jedem Los ein Losverfahren steckt, greift hier der gesetzliche Jugendschutz genauso wie bei jedem anderen Glücksspielangebot. Wir prüfen Ihr Alter deshalb bereits bei der Registrierung, nicht erst später.
Wie teilt sich der Betrag eines Loses auf?
Ein Los kostet 5 € im Monat, aufgeteilt in drei klar getrennte Teile: 4 € fließen direkt in Ihr persönliches Sparguthaben und bleiben unabhängig vom Ziehungsergebnis Ihr Geld. 1 € ist der Loseinsatz für die monatliche Ziehung. Und davon wiederum gehen 25 Cent an gemeinnützige Projekte hier in Berlin. Sie verlieren also im schlechtesten Fall nur die Gewinnchance, nie das Ersparte.
Wie oft findet die Ziehung statt?
Einmal im Monat. Den genauen Termin erfahren Sie über die Teilnahmebedingungen bzw. sobald Sie registriert sind — Sie müssen sich also nichts merken oder selbst nachhalten.
Kann ich online ein Konto eröffnen oder direkt zahlen?
Aktuell nicht, und das ist bewusst so. Diese Website dient in der jetzigen Phase ausschließlich der Information sowie der unverbindlichen Registrierung bzw. Kontaktaufnahme. Kontoeröffnung, Vertragsabschluss und Zahlungen laufen weiterhin persönlich — entweder in der Filiale oder im Gespräch mit unserem Kundenservice.
Was mache ich, wenn mein Spielverhalten mir Sorgen bereitet?
Nehmen Sie dieses Gefühl ernst, auch wenn es Ihnen im ersten Moment übertrieben vorkommt. Nutzen Sie den Selbsttest und die Hilfsangebote auf unserer Seite „Verantwortungsvolles Spielen“, oder wenden Sie sich direkt an das bundesweite Hilfetelefon 0800 1 37 27 00 — kostenlos, anonym, ohne dass irgendjemand davon erfährt.
Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?
Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt automatisch gemäß den Teilnahmebedingungen in den AGB / Nutzungsbedingungen — Sie müssen also nicht selbst aktiv nachfragen oder eine Ziehungsliste durchsuchen.
Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig?
Hier gibt es tatsächlich zwei: Für unser klassisches Bankgeschäft sind BaFin und EZB zuständig, wie bei jeder anderen Bank auch. Für PS-Sparen als Lotterieangebot ist zusätzlich die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zuständig, die eigens für diesen Bereich geschaffen wurde.
Frage nicht dabei?
Kontaktieren Sie uns gerne direkt — wir helfen weiter. Zum Kontaktformular →