Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass spk-berliner.de für möglichst alle Menschen gut nutzbar ist — unabhängig von Sehkraft, Motorik oder verwendeter Technik.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website spk-berliner.de der Berliner Sparkasse.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website wurde nach den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, umgesetzt. Es handelt sich um eine Selbstbewertung; eine unabhängige externe Prüfung steht noch aus.
Was bereits umgesetzt ist
Wahrnehmbar
Kontrastreiche Texte, Alternativtexte für Bilder, klare Schriftgrößen-Hierarchie, keine Information ausschließlich über Farbe.
Bedienbar
Vollständige Tastaturbedienbarkeit, sichtbarer Fokusring, Sprungmarke „Zum Inhalt springen“, Touch-Ziele ≥ 44×44 px.
Verständlich
Konsistente Navigation, verständliche deutsche Sprache, klar beschriftete Formularfelder mit Fehlermeldungen.
Robust
Semantisches HTML5, ARIA-Attribute wo nötig, Inhalte bleiben bei deaktiviertem JavaScript lesbar.
Bewegungsintensive Effekte respektieren die Systemeinstellung prefers-reduced-motion; wer reduzierte Bewegung eingestellt hat, sieht keine oder stark verkürzte Animationen.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Die finalen Marken-Schriftarten und Bildmaterialien des Kunden liegen noch nicht vor; aktuell verwendete Platzhalter wurden nach bestem Wissen kontrastgeprüft, ersetzen aber keine finale Prüfung der offiziellen Assets.
- PDF-Dokumente (z. B. Teilnahmebedingungen, Preisaushänge), die der Kunde nachliefert, werden vor Veröffentlichung auf Barrierefreiheit geprüft.
- Externe verlinkte Seiten (z. B. GGL, Hilfsangebote) liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs.
Barriere melden und Kontakt
Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, die Ihnen die Nutzung dieser Website erschwert, teilen Sie uns dies bitte mit: info@berliner-sparkasse.de, telefonisch unter 030 869 869 69 oder über unser Kontaktformular. Wir bemühen uns, gemeldete Barrieren zeitnah zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten wir eine gemeldete Barriere nicht innerhalb angemessener Frist beheben, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bzw. Berliner Landesrecht wenden: {{BARRIEREFREIHEIT_SCHLICHTUNG}}.